Mögliche Nachteilsausgleiche für Mukoviszidose Betroffene

Nachteilsausgleich für Mukoviszidose Betroffene

Viele Mukoviszidose Betroffene haben aufgrund ihrer Krankheit eine anerkannte Behinderung bzw. Schwerbehinderung und somit Anspruch auf gesetzliche Nachteilsausgleiche. In diesem Beitrag haben wir eine Übersicht über alle möglichen Nachteilsausgleiche für euch zusammengestellt und erklären die Voraussetzungen dafür!

Was ist der Nachteilsausgleich?

Laut §126 des Sozialgesetzbuches können behinderte Menschen gewisse Hilfen in Anspruch nehmen. Diese Hilfen sollen die durch die Behinderung entstandenen Nachteile oder Mehraufwendungen angemessen ausgleichen. Ziel dieser Gesetze ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft von behinderten Menschen zu fördern.

Wann bekomme ich einen Nachteilsausgleich?

Um einen Nachteilsausgleich zu bekommen, muss zum einen eine Behinderung vorliegen und zum anderen ein Antrag bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Laut Sozialgesetzbuch liegt eine Behinderung dann vor, wenn erhebliche Beeinträchtigungen für länger als 6 Monate vorliegen, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen. Für Nachteilsausgleiche muss die Behinderung durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden. Dieser wird bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50% vom Versorgungsamt ausgestellt.

Mögliche Nachteilsausgleiche sortiert nach dem Grad der Behinderung

Da wir nicht immer das Rad neu erfinden wollen, haben wir euch die entsprechende Übersicht vom beta-Institut für angewandtes Gesundheitsmanagement Entwicklung und Forschung in der Sozialmedizin verlinkt:

Einfach hier klicken!

In der Übersicht seht ihr in der Kopfzeile den jeweiligen Grad der Behinderung (dort „GdB“). In den entsprechenden Spalten sind die zugehörigen Nachteilsausgleiche aufgeführt. Alle Nachteilsausgleiche, die in einer Spalte für einen niedrigeren Grad der Behinderung stehen, gelten ebenfalls für einen höheren Grad der Behinderung!

Mögliche Nachteilsausgleiche sortiert nach den Merkzeichen

Auch hierbei bedienen wir uns beim beta-Institut:

Bitte hier entlang!

In dieser Übersicht findet ihr die Merkzeichen in der Kopfzeile und die Erläuterung derer direkt in der Zeile darunter. Wie in der anderen Übersicht sind auch hier die möglichen Nachteilsausgleiche in den Spalten unter den entsprechenden Merkzeichen beschrieben.

Was mache ich jetzt mit den beiden Übersichten?

Nachdem ihr anhand der beiden Übersichten geprüft habt, welche Nachteilsausgleiche euch gewährt werden können, würden wir euch empfehlen, Informationen zu diesen Nachteilsausgleichen einzuholen. Googlet dazu am besten einfach das in der Übersicht genannte Stichwort. Nun wendet ihr euch an eine/n Sozialarbeiter/in in eurer Nähe, der sich mit Mukoviszidose auskennt (entsprechende Personen können normalerweise in den regionalen Selbsthilfegruppen oder Ambulanzen erfragt werden). Natürlich könnt ihr die entsprechenden Anträge auch selbst anfordern und ausfüllen, aber warum sollte man auf professionelle Hilfe verzichten, wenn die einem (in der Regel kostenfrei) angeboten wird? Die Anträge werden jetzt zusammen mit dem Sozialarbeiter/in ausgefüllt und an die zuständige Stelle geschickt. Eine Antwort lässt dann leider gerne mal vier Wochen auf sich warten…

Wir hoffen, dass euch dieser Beitrag hilft, Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen und drücken euch die Daumen für eure Anträge!

Abschließend möchten wir uns noch bei Sozialpädagoge Michael Malina (bietet auch Beratungen für Menschen mit lebenslimitierenden Erkrankungen an) für seinen Input bedanken!

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